„Deshalb auf zum wuchtigen Protest gegen die Frauenentrechtung und zum Kampfe für das Frauenwahlrecht!“ Die Situation in Duisburg

Duisburg als Pionierin der Frauenstadtgeschichte

Die Begründerin der Frauenbewegung, Louise Otto-Peters (1819-1895), formulierte 1848 emphatisch: „Die Geschichte aller Zeiten, und die heutige ganz besonders, lehrt: daß diejenigen auch vergessen werden, welche an sich selbst zu denken vergaßen.“1

Duisburg war eine der ersten Kommunen in Nordrhein-Westfalen, die 1985 ein Frauenbüro einrichtete und dies mit Doris Freer besetzte. Als erste „Frauenbeauftragte“ – so die damalige Bezeichnung – besaß sie für die Geschichte der Frauenbewegung ein offenes Ohr – hatte sie doch Geschichte studiert und wusste um die Bedeutung von historischer Verortung von Personen, Strukturen und Ereignissen. Sie organisierte Geld für einen Forschungsantrag und wandte sich einem Frauengeschichtsprojekt zu.2 Duisburg übernahm mit diesem Engagement eine Vorreiterrolle für viele Städte, da sich „Frauengeschichte“ daraufhin zu einem Arbeitsfeld der überall eingerichteten Frauenbüros entwickelte.3 Wenn es um die Entwicklung der Geschlechterdemokratie in einer Stadtgesellschaft geht, so ist eine alle Geschlechter umfassende Geschichtsschreibung ein wichtiger Schritt und folgt den alten frauenbewegten Forderungen nach Partizipation, wie sie schon Louise Otto-Peters 1848 formulierte.

Die Anfänge der Frauenbewegung

Im Rheinland ist für die Geschichte des Wahlrechts die Zeit des deutschen Vormärz zentral. Überall unterstützten Frauen im Rheinland die Aufständischen und ihre Forderungen nach Freiheit und Gleichheit und verknüpften dies, mal bürgerlich-korrekt, mal aufsässig-frech, mit eigenen Forderungen nach Gleichberechtigung: „Dem Reich der Freiheit werb ich Bürgerinnen“, so lautete das Motto der bereits zitierten Louise Otto-Peters. Sie war es auch, die im April 1849, ganz den Ideen der Aufklärung verpflichtet, früh für Frauen als Menschen und ihr Recht auf Mündigkeit und Selbstständigkeit votierte, das selbstverständlich das Wahlrecht mit einschloss: „Wir wollen unseren Theil fordern: Das Recht, das Rein-Menschliche in uns in freier Entwicklung aller unserer Kräfte auszubilden und das Recht der Mündigkeit und Selbstständigkeit im Staat.“4 Auch im Ruhrgebiet gab es Frauen, die diese republikanischen Ideen vertraten: Mathilde Franziska Anneke, geboren 1817 bei Sprockhövel, wurde eine zentrale Person der revolutionären Bewegung im Rheinland. Sie griff selbst kämpfend in die 1848er Revolution ein. In Köln wurde sie zur treibenden Kraft bei der Gründung des Kölner Arbeitervereins, einem der Kristallisationspunkte der revolutionären Bewegung in Westdeutschland, doch durfte sie als Frau kein Mitglied sein. Scharfsinnig analysierte Anneke: „Warum erscheinen die Ansichten, die den Männern seit Jahrhunderten bereits angehören durften, einem Staate gerade bei den Frauen so sehr gefährlich? Etwa weil sie die Macht der Verbreitung dieser Ansichten mehr denn je in Händen haben und diese in ihrer ausgedehnteren Verbreitung die heutige Welt- und Staatsordnung zu erschüttern drohen? … Weil die Wahrheit, von den Frauen getragen, als Siegerin hervorgeht, welche Throne und Altäre der Tyrannen und Despoten stürzt … Weil die Wahrheit … uns zu der Erkenntnis bringt, dass wir gleich berechtigt sind zum Lebensgenusse wie unsere Unterdrücker; dass diese es nur waren, die die Gesetze machten und sie uns gaben, nicht zu unserem, nein zu ihrem Nutzen, zu ihrem Frommen. Bleibt länger nicht die Betrogenen …“5

Am 11. März 1850 erließ Preußen – und Duisburg zählte zu den preußischen Westprovinzen – ein Vereinsrecht, das bis 1908 Gültigkeit besitzen sollte. Es ist als Reaktion des Staates auf eine durch Anneke zum Ausdruck gebrachte Politisierung der Frauen zu werten. Und es gehörte zu jener konservativen Stabilisierungspolitik, mit der Preußen die 1848er Revolution niederwarf und die Anfänge organisierter Frauenbewegung zu zerstören versuchte. Denn das neue Vereinsrecht verbot Frauen den Zusammenschluss in politischen Vereinen, also in Parteien. Es verbot ihnen sogar, an politischen Veranstaltungen teilzunehmen. In § 8 hieß es explizit: „Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten nachstehende Beschränkungen: sie dürfen keine Frauenspersonen, Schüler, Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen; … Frauenspersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen. Werden dieselben auf Aufforderung des anwesenden Abgeordneten der Obrigkeit nicht entfernt, so ist Grund zur Auflösung der Versammlung oder der Sitzung vorhanden.“6

Frauen beginnen sich zu organisieren

In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts konnten sich auch konservative Kreise nicht mehr davor verschließen, Mädchen eine Ausbildung zu ermöglichen, die ihnen Perspektiven außerhalb des Hauses eröffneten. Doch galt weiterhin das Ideal der fleißigen und umsichtigen Hausfrau, der klugen Mutter und der interessierten Ehefrau. Im Denken bürgerlicher Geschlechterordnung konnte eine außerhäusliche Tätigkeit von Frauen allenfalls als „Ausnahme“ gelten. So schrieb Carl Wrampelmeyer, Leiter einer evangelischen Privatschule für Mädchen in Duisburg 1875: „Unter allen Umständen haben wir das Mädchen für die Familie zu erziehen; da – in eigener oder fremder – hat sie naturgemäß und nach Gottes Ordnung ihre Pflichten zu üben … Wenn heute eine berufsmäßige Beschäftigung für Mädchen auch außerhalb des Familienkreises gesucht und empfohlen wird, wie im Post- und Telegraphendienst, so kann darin doch nur ein Ausnahmefall erkannt werden…“7

Als sich ab den 1860er Jahren erste Arbeiterbildungsvereine gründeten, begannen auch bürgerliche Frauen sich zu organisieren. Die Gründung des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“ 1865 in Leipzig gilt als Beginn dieser organisierten deutschen Frauenbewegung. Der Verein forderte eine bessere Mädchen-, Frauen- und Lehrerinnenausbildung sowie die Anerkennung einer außerhäuslichen Berufstätigkeit.8 Etwas später begannen Lehrerinnen, rechtliche wie finanzielle Gleichstellung im Lehrerberuf einzufordern.9 Anfang des 20. Jahrhunderts arbeiteten in Duisburg von 694 Lehrpersonen an Volksschulen immerhin 197 wissenschaftliche und 55 technische Lehrerinnen – sie hatten im Vergleich zu ihren männlichen Kollegen niedrigere Gehälter und geringere Aufstiegschancen, waren sozial nicht abgesichert und mussten im Zölibat leben. Das heißt: Wenn sie heirateten, mussten sie ihren Beruf niederlegen. In Duisburg organisierten sie sich berufsständisch im Landesverband preußischer technischer Lehrerinnen und im Landesverband preußischer Volksschullehrerinnen.10

Die Hagenerin Li Fischer-Eckert gründete am 20. Oktober 1909 den „Westdeutschen Verband für Frauenstimmrecht“ und zwei Jahre später die „Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht“ als Dachvereinigung für diese Stimmrechtsvereine, dessen Vorsitz sie bis zu ihrer Auflösung 1919 inne hatte. 1912 umfasste diese Dachvereinigung bereits 16 Ortsgruppen – eine davon in Duisburg – mit circa 1.200 Mitgliedern. Die „Deutsche Vereinigung für Frauenstimmrecht“ reichte eine Petition zur rheinischen Landgemeindereform ein, gab die Broschüre „Die Grundlagen des Wahlrechts“ heraus und verbreitete Flugblätter in großer Zahl. Die praktische Arbeit richtete sich auf die Krankenkassenwahlen und auf das Landgemeindewahlrecht der Frauen. Die Ortsgruppe Duisburg des Frauenstimmrechtsverbandes für Westdeutschland formulierte 1912 ihre Haltung zur Wahlrechtsfrage wie folgt: „Wir erstreben das Frauenstimmrecht in Gemeinde, Kirche und Staat unter den gleichen Bedingungen, wie die Männer es haben oder haben werden.“11 Und das war genau der springende, der politische Kern der Wahlrechtsfrage: Diese Forderung blieb im Rahmen des seit 1848 in Preußen geltenden „Dreiklassenwahlrechts“. Wahlberechtigt waren allein Männer nach Vollendung des 24. Lebensjahres und ihre Stimme wog um so mehr, je mehr Steuern sie zahlten.12

Gleichfalls 1909 lud ein anderer Verein, der „Verein für Frauenbestrebungen“, zu einer Versammlung in Duisburg ein, in der Elsbeth Krukenberg einen Vortrag zum Thema „Müssen Frauen am Stimmrecht Interesse nehmen?“ hielt. Die Referentin aus Kreuznach befand das Frauenwahlrecht als notwendig, damit Frauen ihre eigenen Interessen und Bedürfnisse selbst vertreten könnten.13 Der bereits seit 1903 in Duisburg bestehende Verein zählte mit seiner Gründung bereits 120 Mitglieder, die alle, gleich ob Frau oder Fräulein, in einer Mitgliederübersicht nicht namentlich genannt, sondern unter dem Namen ihres Mannes (oder Vaters) aufgeführt sind.14

Die Frauen, die sich in Stimmrechtsvereinen mit gemäßigten bis national-konservativen Positionen organisierten, blieben von Überwachungen der Polizeibehörden zur Einhaltung des politischen Versammlungsverbots unbehelligt. Das Vereinsverbot fand bei ihnen keine Anwendung.

Arbeiterfrauen in Duisburg-Hamborn

Li Fischer-Eckert veröffentlichte 1913 ihre Doktorarbeit über die „Wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen im dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland“.15
Diese Pionierarbeit der regionalen empirischen Sozialforschung gibt einen sehr genauen Einblick in die Lebensverhältnisse der Arbeiterfamilien und ist von dem Wunsch geprägt, an den damals miserablen Lebensumständen etwas zu ändern. Sie setzte dabei bei der Erziehung junger Frauen an. Über eine sparsame Haushaltsführung nämlich sei die finanzielle Absicherung einer Arbeiterfamilie gewährleistet, die nicht allein von der Größe der Einnahmen abhängig sei, sondern auch von den Fähigkeiten der Frauen, die Einnahmen richtig einzuteilen und vorteilhaft zu verwerten. Wichtig in diesem Bildungsprogramm: die Arbeit mit den Arbeiterfrauen sollte „in der Hand einer gebildeten, angestellten Frau“ liegen. Damit erschloss Li Fischer-Eckert den zunehmend ausgebildeten Frauen der bürgerlichen Schichten ein neues Tätigkeitsfeld. So sollten sie Klubabende organisieren, mit dem Ziel, das Persönlichkeitsbewusstsein der Arbeiterfrauen zu fördern. Frauen seien nicht bloß da ist, um Kinder zu gebären, sie zu kleiden und zu nähren, sondern sie seien „als Glied eines Volksganzen zur Trägerin einer Kultur berufen, an deren innerer höherer Entwicklung auch sie an ihrem Teil mitzuarbeiten hat“.16 Damit bewegte sich die dem bürgerlichen Milieu entstammende Autorin, Frau eines Rechtanwalts und Fabrikanten, ganz im Horizont der bürgerlichen Frauenbewegung, die weibliche Berufstätigkeit aufgrund einer  Frauen per se zugeschriebenen „Mütterlichkeit“ in der Erziehung von Mädchen, Kindern und Frauen sah, mit dem Ziel, akute Not zu lindern –  und das bestehende politische System zu stabilisieren.17

Wahlrecht

Die einzige Partei, die in ihrem Programm die Forderung nach einem gleichen und allgemeinen, beide Geschlechter umfassenden Wahlrecht festgeschrieben hatte, war seit 1891 die SPD. Denn auch die Frau fühle die Misere der gesellschaftlichen Verhältnisse und müsse daher, so bereits Herrmann Strumpen auf dem Duisburger Arbeiterfest im Oktober 1877, am „gerechten“ und „heiligen“ Kampf des unterdrückten Proletariats teilnehmen.18

Als am Samstag, dem 1. Mai 1897 zu einem „gemütlichen Abend mit Konzert, Gesangs- und komischen Vorträgen“ in den Saal bei H. Küpper geladen wurde, stellte sich heraus, dass etwa 120 bis 150 Personen, worunter sich Frauen, Kinder bzw. Lehrlinge befanden, eine Sitzung abhielten, ein klarer Verstoß gegen das gültige Vereinsrecht. Die Polizeibehörde verbot die Teilnahme an der Maifeier. Daraufhin gab es eine Frauenversammlung am selben Ort, zu der ca. 35 Duisburgerinnen erschienen waren. Die Referentin Frau Kotthausen aus Düsseldorf führte aus, „dass die Frauen zu etwas Ernsterem auf der Welt seien, als zum Strümpfestopfen u. hinter dem Kochtopf stehen, die Frauen hätten auch ein Recht bzw. die Pflicht, an der modernen Arbeiterbewegung teilzunehmen.“19

Seit der ersten internationalen Frauenkonferenz in Stuttgart 1907 agitierten die deutschen sozialistischen Frauenrechtlerinnen für das Frauenstimmrecht. Sie ließen sich dabei vom landesweiten Aktionstag für das Frauenstimmrecht inspirieren, den Aktivistinnen in den USA im Februar 1909 durchgeführt und 1910 wiederholt hatten. In den USA wurde dieser Tag ein Erfolg, weil sich Frauen bürgerlicher Organisationen mit Frauen aus der Arbeiterbewegung zusammengeschlossen hatten. Am 19. März 1911 wurde der Internationale Frauentag zum ersten Mal in Deutschland gefeiert. Mit diesem Datum stellten sich die Frauen bewusst in eine Traditionslinie zur Märzrevolution 1848, denn der 18. März galt als Gedenktag an die Opfer dieser ersten demokratischen Revolution.

Auch in Duisburg wurde der 1. Internationale Frauentag am 19. März 1911 begangen. Laut eines Polizeiberichts erschienen zu einem Vortrag von Wilhelm Thielkorns, Redakteur der Niederrheinischen Arbeiterzeitung, 400 Menschen, darunter 350 bis 375 Frauen. Thielkorn sprach über „Die Frauen und das Wahlrecht“ und konstatierte, so der Bericht, „…, daß die Frau heute dasselbe Interesse am politischen Leben haben müsse, wie der Mann, da sie doch gleich ihm durch die wirtschaftlichen Verhältnisse zu leiden habe. Letztere müssten durch andere Gesetze umgestaltet werden, was durch die Volksvertretung des Reichstags geschehen müsse. Es seien in Deutschland 10 Millionen gewerbstätige Frauen, darunter 4 Millionen verheiratete, und dann sollen die Frauen kein Interesse am Staat und an der Gesetzgebung haben? … Aus allem müsse die Frau ersehen, daß sie am politischen Leben beteiligt und die gleichen Rechte des Mannes in Bezug auf das Wahlrecht fordern müsse.“ Die in der Gaststätte Gambrinus Versammelten erklärten: „… daß sie sich zur Erringung des Frauenwahlrechts in die Reihen der Sozialdemokratie stellen und mit aller Energie und Begeisterung für die Eroberung des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrechts zu allen öffentlichen Vertretungskörpern für alle über 20 Jahre alten Staatsbürger ohne Unterschied des Geschlechts kämpfen.“20

Zwei Jahre später war in der Niederrheinischen Arbeiter-Zeitung zu lesen: „Der diesjährige Frauentag ist für unsern Wahlkreis auf Sonntag, den 2. März, festgesetzt. Und zwar finden die Versammlungen in Duisburg und Mülheim statt. … Auf den letzten deutschen Frauenkonferenzen ist ein solcher Frauentag für notwendig erachtet worden, um in Frauenkreisen den Gedanken zu propagieren, daß wie den Männern auch ihnen das Wahlrecht zu den parlamentarischen Körperschaften zusteht. Von den herrschenden Klassen haben die Arbeiterfrauen keine Unterstützung zu erwarten und für das ‚Damenwahlrecht‘ werden sich die Arbeiterfrauen bedanken. Da nur systematische Aufklärungsarbeit dem Wahlrechtsgedanken neue Freundinnen zuführen kann, so ist es notwendig, daß die aufgeklärten Genossinnen für starken Besuch der Versammlungen agitieren, eingedenk dessen, daß der Ansturm auf die Klassenherrschaft umso wuchtiger, je zahlreicher die Massen sind. Deshalb auf zum wuchtigen Protest gegen die Frauenentrechtung und zum Kampfe für das Frauenwahlrecht!“21

1913 waren immerhin 785 Frauen Mitglied des sozialdemokratischen „Agitationsbezirks Niederrhein“ – neben 3.780 Männern.22 Im selben Jahr, ein Jahr vor Ausbruch des 1. Weltkriegs, forderte Rosi Wolfstein, seit 1913 beim Duisburger Konsumverein tätig und im SPD-Kreisvorstand für Frauen- und Jugendarbeit aktiv, bei einem Vortrag in Hamborn dazu auf, für die Frauenbewegung zu agitieren.23 Das diesbezügliche Polizeiprotokoll vom 15.11.1913 ist im Duisburger Stadtarchiv einsehbar und verzeichnet 90 anwesende Männer und 30 Frauen.24

Doch während des Ersten Weltkrieges rückten Forderungen nach dem allgemeinen Wahlrecht in den Hintergrund angesichts der Anforderungen, die die Kriegs- und Heimatfronten stellten.

Die ersten demokratischen Wahlen 1919

Nach Kriegsende und noch während der Revolution verfügte der „Rat der Volksbeauftragten“ am 12. November 1918 ein neues, demokratisches Wahlrecht, das Frauen und Männer staatsrechtlich gleichstellte. Die bürgerlichen Stimmrechtsverbände, die zuvor noch von einer langsamen Heranführung der Frauen an die Politik ausgegangen waren, mussten aus dem Stand Wählerinnen mobilisieren und richteten sich an „An alle Frauen und Jungfrauen“.

Im Januar 1919 konnten Frauen zum ersten Mal in Deutschland reichsweit wählen und gewählt werden. Bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung lag die Wahlbeteiligung der Frauen bei 82 Prozent! Viele müssen den Aufruf von Wilhelm Weber in der Rhein und Ruhrzeitung im Januar 1919 vernommen haben: „Im Deutschen Reiche haben wir 3 Millionen Frauen mehr als Männer. Die Frauen sind also zahlenmäßig ausschlaggebend, sie tragen den größeren Teil der Verantwortung für den Gang, den die Ereignisse in der Nationalversammlung nehmen werden.“25

Von den 423 gewählten Abgeordneten für die Verfassungsgebende Nationalversammlung waren 37 Frauen, immerhin ein Frauenanteil von 9,6 Prozent – jedoch keine aus Duisburg oder Hamborn.

Auch die Gemeindeparlamente wurden aufgelöst und am 23. Februar 1919 neu gewählt. Allen Parteien bereitete es laut des Duisburger Generalanzeiger vom 20. Februar Schwierigkeiten, geeignete Kandidaten und Kandidatinnen aufzustellen, so dass die Mehrheitssozialdemokraten sogar Ehepaare in ihre Wahlliste aufgenommen hätten. Sehr detailliert schreibt der unbekannte Journalist weiter: „Insgesamt sind 24 Frauen als Kandidatinnen für das Duisburger Stadtparlament aufgestellt. Aussicht auf einen Platz im Rathaus haben davon aber höchstens ein halbes Dutzend, wenn die Reihenfolge in der Liste so bleibt wie sie ist. Die Demokraten benennen 3, die Mehrheitssozialisten 9, das Zentrum 4, die Volkspartei 2, die Polen 1, die Kommunisten 3 und die Deutsch-Nationalen 2 Frauen. Wir werden aber weder eine weibliche Kommunistin noch eine deutschnationale Frau, noch eine Polin ins Stadtparlament bekommen, da diese Parteien nicht sehr galant gegen ihre Damen waren, sondern sie ziemlich ins Hintertreffen sortiert haben. Hausfrauen im beruflichen Sinne des Wortes wird nur die Sozialdemokratie stellen. Da die Frauen, die an aussichtsreichen Stellen in den anderen Listen stehen, alles Lehrerinnen sind.“26 Vier der 24 Kandidatinnen zogen kurz darauf in das erste demokratisch gewählte 75-köpfige Stadtparlament Duisburgs ein: „Vier Frauen ziehen in das neue Stadtparlament ein, und zwar die Lehrerinnen Margarethe Pasie (Demokr.) und Frieda Heidkamp (Zentrum), und die Hausfrauen Therese Cremers und (Soz.) – Glückauf!“27 64.464 Frauen waren erstmals wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag auch auf kommunaler Ebene bei über 80 Prozent, wobei das Ergebnis – Zentrum: 25 Sitze, SPD: 21, Deutsch-Nationale: 10, Deutsche Volkspartei: 7, Deutsche Demokratische Partei: 6, KPD: 4, Polen: 228 – vor allem die Sozialdemokraten und Sozialdemokratinnen enttäuschte.

Marie Arning, seit 1920 Frauensekretärin im SPD-Bezirk Niederrhein, analysierte das für die SPD relativ schlechte Ergebnis wie folgt: „Durch die unklaren politischen Verhältnisse der letzten zwei Jahre, der Putsche von Rechts und Links, der vielen Streiks, die immer wieder das Wirtschaftsleben erschütterten, werden die Frauen verwirrt…, so daß sie gar nicht recht wußten, wie sie entscheiden sollten, weil von den bürgerlichen Parteien alle Unruhen und Putsche als sozialistische bezeichnet wurden.“29 Zwecks Information und Propaganda für die eigene Sache veranstalteten SPD-Frauen in den folgenden Jahren zahlreiche öffentliche Frauenversammlungen in den Stadtteilen vor Ort.

Die DDP rief einen Demokratischen Frauenausschuss für Groß-Duisburg ins Leben und sogar in der ultrakonservativen Deutschnationalen Volkspartei wurde ein vorläufiger Frauenausschuss gebildet, der für den 23. März 1919 zur Wahl eines Frauenausschusses aufrief.30 Die inhaltliche Arbeit der Frauen in den politischen Ausschüssen und Gremien erstreckte sich in den Folgejahren, so Doris Freer, auf den Gesundheits-, Jugend- und den Sozialbereich sowie den Bildungsbereich einschließlich der Mädchenbildung.31 Das waren klassische Handlungsfelder, die Frauen seit dem 19. Jahrhundert durch ehrenamtliches Engagement besetzt hatten. Bis dass Frauen in andere Bereiche vordrangen und sich z. B. in Finanz- oder Bauausschüsse begaben, sollten noch einige Jahrzehnte vergehen.

Susanne Abeck & Uta C. Schmidt frauen/ruhr/geschichte

  1. Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V., Biografisches zu Louise-Otto Peters, https://www.louiseottopeters-gesellschaft.de/index.php?id=louise-otto-peters (Zugriff am 01.03.2019)
  2. Siehe zu Doris Freer z. B. Fabienne Piepiora, Doris Freer ist eine der dienstältesten Frauenbeauftragten, https://www.waz.de/staedte/duisburg/doris-freer-ist-eine-der-dienstaeltesten-frauenbeauftragten-id212001445.html (Zugriff am 01.03.2019). Ergebnis ihrer historischen Arbeit war u. a. die Publikation „Von Griet zu Emma. Beiträge zur Geschichte von Frauen in Duisburg vom Mittelalter bis heute“, Gleichstellungsstelle Duisburg (Hg.), Duisburg 2000, https://www2.duisburg.de/micro2/rgc/medien/bindata/von_Griet_zu_Emma.pdf (Zugriff am 01.03.2019).
  3. Ein Arbeitsfeld, das jedoch im Laufe der Jahre von anderen Aufgabenbereichen der sich diversifizierenden Gleichstellungsbüros verdrängt wurde.
  4. Zitiert unter https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/portal/Internet/finde/langDatensatz.php?urlID=903&url_tabelle=tab_websegmente&url_zaehler_blaettern=2 (Zugriff am 01.03.2019)
  5. Karin Hockamp, „Von vielem Geist und großer Herzensgüte“ – Mathilde Franziska Anneke (1817-1884), Bochum 2012, S. 21.
  6. Vgl. Tanja-Carina Riedel, Gleiches Recht für Frau und Mann. Die bürgerliche Frauenbewegung und die Entstehung des BGB, Köln/ Weimar / Wien 2008, S. 10.
  7. Carl Wrampelmeyer, Höhere Mädchenschule (Töchterschule) zu Duisbsurg in ihren Zielen und Mitteln und in ihrem verhältnis zum Elternhaus, 1875, S. 21. zit. nach Karin Ader, Frauen machen Geschichte. Materialien zur Duisburger Stadtgeschichte, hg. v. d. Stadt Duisburg, Duisburg 1991, S. 63.
  8. Siehe dazu den Abschnitt im Digitalen Deutschen Frauenarchiv, https://www.digitales-deutsches-frauenarchiv.de/akteurinnen/allgemeiner-deutscher-frauenverein-adf (Zugriff am 01.03.2019).
  9. Wie der 1885 in Koblenz gegründete Verein katholischer Lehrerinnen für Hessen-Nassau, Preußen und Rheinland, dem viele katholische Lehrerinnen im Ruhrgebiet angehörten. Siehe dazu die Biografie von Albertine Badenberg in diesem Portal.
  10. Vgl. Karin Ader, Frauen machen Geschichte, a.a.O., S. 66.
  11. Petra Weis, „Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht“?! Zur Geschichte der Frauenbewegung in Duisburg, in: Von Griet zu Emma. Beiträge zur Geschichte von Frauen in Duisburg vom Mittelalter bis heute, Duisburg 2000, S. 11-20, S. 16.
  12. Dazu z. B. die Ausführungen auf der Website der Bundeszentrale für politische Bildung, „Wählen in Preußen“, http://www.bpb.de/lernen/grafstat/grafstat-bundestagswahl-2013/146299/mw-03-02-waehlen-in-preussen (Zugriff am 01.03.2019).
  13. Vgl. Petra Weis, „Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht“?!, a.a.O., S. 16.
  14. Siehe hierzu StA DU 307/139.
  15. Li Fischer-Eckert, Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland, neu herausgegeben und eingeleitet von Elisabeth und Ludger Heid, Duisburg 1986.
  16. Li Fischer-Eckert, Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland, S. 146.
  17. Li Fischer-Eckert, Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen, a.a.O., S. 147.
  18. Vgl. Petra Weis, „Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht“?!, a.a.O., S. 14.
  19. Petra Weis, Frauen in der Politik – Wider das Vorurteil von der geistigen Unreife der Frau, in: Karin Ader, Frauen machen Geschichte. Materialien zur Duisburger Stadtgeschichte, hg. v. d. Stadt Duisburg, Duisburg 1991, Duisburg 1994, S. 98-127, S. 108.
  20. Zit. n. Petra Weis, Frauen in der Politik, a.a.O., S. 118 f.
  21. Niederrheinische Arbeiter-Zeitung, 25.02.1913, StA DU 306/309.
  22. Tabellarische Übersicht über die sozialdemokratische Bewegung, StA DU 306/349, S. 129.
  23. Elisabeth und Ludger Heid, Akzente des Alltags Hamborner Arbeiterfrauen 1913, Vorwort zu dies. (Hg.), Li Fischer-Eckert: Die wirtschaftliche und soziale Lage der Frauen in dem modernen Industrieort Hamborn im Rheinland, Duisburg 1986, S. 3-35, S. 12 f.
  24. StA DU 306/309.
  25. Zit. n. Petra Weis, Frauen in der Politik, S. 122.
  26. Eine solch ausführliche Beschreibung ist aus anderen Städten der Region nicht überliefert bzw. uns bisher nicht bekannt.
  27. Duisburger Generalanzeiger, 24.02.1919. Da Doris Freer erst jüngst ausführlich zu den weiblichen Stadtverordneten in der Weimarer Republik in Duisburg geforscht hat, sei hier auf ihre interessanten Arbeitsergebnisse verwiesen: Doris Freer, 100 Jahre Frauenwahlrecht. Die ersten Ratsfrauen in den NRW-Kommunen 1919-1933. Weibliche Abgeordnete in der Stadtverordnetenversammlung Duisburg 1919-1933, Duisburg 2018, http://www.frauenbueros-nrw.de/images/ratsfrauen_pdf/Duisburg.pdf (Zugriff am 01.03.2019).
  28. Duisburger Generalanzeiger, 24.02.1919
  29. Zit. n. Petra Weis: „Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht“?!, a.a.O., S. 18 f.
  30. Vgl. Petra Weis: „Menschenrechte haben (k)ein Geschlecht“?!, a.a.O., S. 18 f.
  31. Doris Freer, 100 Jahre Frauenwahlrecht, a.a.O., S. 5
Zitation: Abeck, Susanne / Schmidt, Uta C., „Deshalb auf zum wuchtigen Protest gegen die Frauenentrechtung und zum Kampfe für das Frauenwahlrecht!“ Die Situation in Duisburg, Version 1.0, in: frauen/ruhr/geschichte, 04. 03. 2019, https://www.frauenruhrgeschichte.de/frg_wiss_texte/deshalb-auf-zum-wuchtigen-protest-gegen-die-frauenentrechtung-und-zum-kampfe-fuer-das-frauenwahlrecht/

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