Heinze-Frauen: Es hat sich gelohnt, 00:21

Ende 1978 hatten sich 29 Frauen entschieden, gemeinsam gegen ihren Arbeitgeber, die Fotobetriebe Heinze in Gelsenkirchen zu klagen, nachdem sie zufällig herausgefunden hatten, dass der bei identischer Arbeit zwar allen den gleichen Tariflohn, den Männern aber durchweg außertarifliche Zulagen von ca. 1,50 DM (Deutsche Mark) zahlte, während viele Frauen keine oder deutlich geringere erhielten. Ihr Entschluss zur Klage wurde unterstützt vom Betriebsrat und der Gewerkschaft Druck und Papier, die seit 1974 bundesweit in den Betrieben eine „Aktion gerechte Eingruppierung“ angestoßen hatte. Am 9.September 1981 bekamen sie vor dem Bundearbeitsgericht in Kassel Recht.

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