Den Totengeistern und dem ewigen Andenken an Valerius Honoratus, den vortrefflichen jungen Mann, der 23 Jahre, 1 Monat und 16 Tage lebte und gebürtig aus Traiana war. Die Mutter Ianuarinia Ianuaria, durch seinen Tod beraubt, ließ für ihren über die Maßen liebevollen und teuren Sohn und für ihre Nachkommen [diesen Stein] aufstellen und weihte ihn unter der Ascia.
Viel wissen wir nicht von den Frauen aus der römischen Stadt Colonia Ulpia Traiana, beim heutigen Xanten. Einen kleinen Einblick in das Leben der Frauen am Niederrhein gibt der Grabstein des Valerius Honoratus.
Die Inschrift verrät, dass die Mutter des Verstorbenen, Ianuarinia Ianuaria, das Grabdenkmal hatte errichten lassen. Auf den ersten Blick erfahren wir von einer trauernden Mutter, die einen schmerzlichen Verlust beklagt. Aber wer war diese Frau?
Ianuarinia lebte im frühen 3. Jahrhundert n. Chr. Welchem gesellschaftlichen Stand sie angehörte, ob sie eine römische Bürgerin oder eine Freigelassene war, wissen wir nicht. Ausgeschlossen werden kann aber, dass Ianuarinia als Sklavin der untersten Gesellschaftsschicht angehörte.
Sie stammte aus dem Rheinland, wie der mit -inia endende Name verrät. Auch die Inschrift des Grabsteins nennt den Herkunftsort des verstorbenen Sohnes Valerius Honoratus:„NATIONE TROIANENSIS“ –„gebürtig aus Traiana“. Der Grabstein wurde aber nicht in Xanten, sondern in Lyon (Frankreich) gefunden. Die Familie stammte demnach ursprünglich aus der römischen Stadt Colonia Ulpia Traiana (Xanten) und siedelte später nach Lugdunum (Lyon) über. Die Gründe für den Umzug gibt die Inschrift nicht preis. Durch andere Funde und schriftliche Quellen ist jedoch überliefert, dass in Xanten stationierte Truppen der 30. Legion Ulpia Victrix ab 197 n. Chr. nach Lyon versetzt wurden. Es liegt also durchaus nahe, dass Ianuarinia mit einem Soldaten der 30. Legion verheiratet war, dieser in die Stadt an der Rhône versetzt wurde und seine kleine Familie dorthin mitnahm. Ianuarinia verließ die niederrheinische Heimat also wahrscheinlich wegen ihres Mannes. Ein Schicksal, dass sie mit vielen anderen Soldatenfrauen teilte, wie verschiedene Inschriften erschließen lassen.
Eine Heirat zwischen Soldaten und Zivilistinnen war nicht immer möglich gewesen. Ursprünglich wurden die eheähnlichen Verhältnisse der Legionäre mit ihren Lebensgefährtinnen erst nach Abschluss der 20-jährigen Dienstzeit anerkannt. Dies änderte sich durch eine neue Gesetzgebung unter Kaiser Septimius Severus (193-211 n. Chr.). Sein Sohn Caracalla (211-217 n. Chr.) beseitigte auch die juristischen Probleme bei der Heirat von römischen Bürgern und Nicht-Bürgern, indem er 212 n. Chr. allen freien Reichsangehörigen das römische Bürgerrecht verlieh (Constitutio Antoniniana). Zuvor war die Eheschließung nur zwischen römischen Bürgern möglich gewesen.
Ob und wann Ianuarinia den Bund der Ehe einging, bleibt leider spekulativ. Im Falle einer Eheschließung (matrimonium iustum) war sie jedoch sicher durch eine manus-freie Ehe mit ihrem Ehemann verbunden. Dies bedeutete, dass sie weiterhin unter der Vormundschaft ihres Vaters (patria potestas) stand und nicht unter die Obhut ihres Ehemannes gestellt wurde. Das Vermögen der Frau blieb in diesem Fall in der väterlichen Familie.
Aus juristischer Sicht waren die meisten Frauen in der römischen Kaiserzeit von Geburt an von einem Vormund abhängig: Dies konnte ihr Vater, ein Verwandter oder ein anderer Vormund sein. Bei der bis etwa in die Zeit um Christi Geburt verbreiteten manus-Ehe wurde die Frau mit ihrem gesamten Vermögen aus der potestas ihres Vaters in die des Ehemannes übergeben. Sie war dadurch nicht mehr Mitglied ihrer “alten“ Familie, sondern unterstand nun der Vormundschaft ihres Mannes oder dessen Vater. Diese Form der Eheschließung kam jedoch während der frühen Kaiserzeit außer Mode.
Von der Vormundschafts-Regelung ausgenommen waren die jungfräulichen Priesterinnen der Göttin Vesta in Rom. Eine Gruppe von sechs Frauen war dazu auserkoren, den 30 Jahre währenden Tempeldienst in Keuschheit zu verrichten; auf den Verlust der Jungfräulichkeit stand die Todesstrafe.
Eine Möglichkeit, die Vormundschafts-Regelung zu umgehen und als Frau eine Person „eigenen Rechts“ (sui iuris) zu werden, lieferte das sogenannte Dreikinderrecht der Ehegesetze des Augustus: Eine freie Frau musste drei, eine freigelassene Frau vier Kinder gebären.
Wie viele Kinder Ianuarinia letztendlich hatte und ob sie sui iuris war, bleibt unklar. Angesehenes Ziel einer Ehe war es gemeinhin, legitime Nachkommen zu zeugen. Die gebräuchliche Bezeichnung für Ehe lässt dies noch erkennen – matrimonium bedeutet „Mutterschaft“. Die Frau galt aber rechtlich nicht verwandt mit ihren Kindern, da diese der Vormundschaft des Vaters oder bei dessen Tod eines anderen männlichen Verwandten unterstanden. Eine Frau konnte niemals die patria potestas über jemanden haben.
Zum Zeitpunkt der Grabsteinsetzung war Ianuarinia offensichtlich bereits verwitwet. Ihr Mann scheint in Frankreich verstorben zu sein, da auf dem Grabstein keine Totenehrung in seinem Namen erfolgte. Sie war nach dem Tod des geliebten Sohnes also allein fernab der Heimat. Wie bestritt sie ihren Lebensunterhalt? Vermutlich konnte sie vom Erbe ihres verstorbenen Mannes gut leben: Soldaten galten in finanzieller Hinsicht gemeinhin als “gute Partie“ – vor allem in der Zeit des Kaisers Septimius Severus, der seine Soldaten vielfach durch Solderhöhungen förderte.
Frauen, die finanziell nicht durch die Familie versorgt wurden, mussten sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen. Überliefert ist eine Vielzahl von Tätigkeiten: Von der Amme bis zur Prostituierten.
Frauen war es jedoch untersagt, (offiziell) politisch tätig zu werden und ein Amt zu bekleiden. Sie hatten auch weder aktives noch passives Wahlrecht, noch durften sie als Zeugin vor Gericht aussagen. Trotz der juristischen Einschränkungen wurde die Frau, wenn sie einen eigenen Haushalt führte und Kinder auf die Welt gebracht hatte, von der Gesellschaft als matrona mit Ansehen belohnt. Zahlreiche Grabinschriften berichten von tugendhaften Frauen, zu deren angesehner Aufgabe es gehörte, Wolle zu spinnen. So sind auf Grabsteinen für Frauen immer wieder Spindel und Rocken wiedergegeben.
Ein Grabdenkmal für Ianuarinia wird vielleicht ähnlich gestaltet worden sein, wissen werden wir es aber wohl nie.
Romina Schiavone/ LVR-RömerMuseum im Archäologischen Park Xanten
Orte:LVR-Römermuseum im Archäologischen Park Xanten, Siegfriedstraße. 39, 46509 Xanten
Literatur:Brandl, Ulrich (Hrg.), Frauen und römisches Militär. Beiträge eines Rundes Tisches in Xanten vom 7.-9. Juli 2005, BAR International Series 1759, Oxford 2008.
Gardner, Jane F., Frauen im antiken Rom. Familie, Recht, Alltag, München 1995.
Späth, Thomas/ Wagner-Hasel, Beate (Hrg.), Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis, Stuttgart/Weimar 2006. Römische Frauen. Ausgewählte Texte, Lateinisch/Deutsch (übersetzt und herausgegeben von U. Blank-Sangmeister), Stuttgart 2008.
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